Urteil
Aufklärungspflichten: BGH stärkt Immobilienkäufer

Der Bundesgerichtshof entschied zu Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern. Foto

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Wie weit gehen die Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern? Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu geht nach Einschätzung von Fachleuten deutlich über den konkreten Fall hinaus.

Immobilienverkäufer müssen potenzielle Käufer über relevante Fakten informieren und unter Umständen gezielt etwa auf anstehende Sanierungskosten hinweisen. Das gilt auch für Fälle, in denen Unterlagen in einem virtuellen Datenraum eingestellt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Die Karlsruher Richterinnen und Richter verschärften damit die Aufklärungspflichten der Verkäufer und stärkten die Rechte der Käufer. (Az. V ZR 77/22)

Aus Sicht von Maximilian Findeisen von der Anwaltskanzlei Norton Rose Fulbright hat das nicht nur für Immobilienverkäufe, „sondern für alle Unternehmenstransaktionen zur Folge, dass die Verkäufer die Due Diligence sorgfältiger vorbereiten, umsetzen und dabei über für die Kaufentscheidung wesentliche Umstände frühzeitig und eindeutig aufklären müssen“. Nicht per se muss eine Due-Diligence-Prüfung genannte Ankaufsuntersuchung durchgeführt werden. Sie findet laut dem Immobilienverband Deutschland IVD aber praktisch immer statt.

Experten sehen richtungsweisende Entscheidung

„Die Karlsruher Richter schieben der bislang üblichen Praxis der Verkäufer, sich allein durch eine übermäßige und bisweilen auch sehr kurzfristige Offenlegung von Unterlagen von jeglicher Haftung frei zu zeichnen, einen Riegel vor“, erklärte Findeisen. Der stellvertretende Bundesgeschäftsführer und Justiziar des IVD, Christian Osthus,…