Prozesse
Immobilienverkäufer: BGH entscheidet zu Aufklärungspflichten
Der Bundesgerichtshof entscheidet zu Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern. Foto
© Uli Deck/dpa
Worauf Verkäufer beim Kauf einer Immobilie hinweisen und welche Informationen sich Käufer selbst zusammensuchen müssen, ist strittig. Nun entscheidet das höchste Zivilgericht Deutschlands dazu.
Im Streit um Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern etwa über mögliche Sanierungskosten will der Bundesgerichtshof (BGH) heute (9.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden.
Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe Ende Juni hatte sich angedeutet, dass auf die Verkäufer strengere Vorgaben zukommen könnten. Konkret geht es um einen Fall aus Hannover. Nach Einschätzung des Immobilienverbands Deutschland IVD ist die Entscheidung aber generell für alle Ankaufsuntersuchungen relevant.
Das Oberlandesgericht Celle hatte die Verantwortung vor allem bei der Käuferin gesehen. Das hinterfragte der fünfte Zivilsenat am BGH jedoch. Die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner sagte, zwar sei grundsätzlich jeder selbst verantwortlich, sich nötige Informationen zu beschaffen. Details dazu seien aber zu prüfen. Womöglich muss das Gericht in Celle auch nochmal dazu verhandeln. (Az. V ZR 77/22)
Streitpunkt: Hohe Kosten für die Instandhaltung
Eine Firma hatte mehrere Gewerbeeinheiten in einem großen Gebäudekomplex – dem Ihme-Zentrum im Stadtteil Linden – für mehr als 1,5 Millionen Euro gekauft. Sie fühlt sich arglistig getäuscht, weil sie zu spät erfahren habe, dass hohe Kosten für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums auf sie zukommen könnten.
Die Verkäuferin hatte das Protokoll zu einer…