Das Heizungsgesetz ist auf der Zielgeraden – als zentrales Ampel-Vorhaben auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung. Über die genauen Regelungen gab es viel Streit. Was ist herausgekommen?
Das seit Monaten diskutierte Heizungsgesetz wird voraussichtlich heute vom Bundestag verabschiedet. Es soll dafür sorgen, dass künftig immer mehr Wohnungen und Gebäude klimafreundlich beheizt werden. Das Gesetz heißt amtlich „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG). Es schreibt einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen vor, die mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas betrieben werden.
Was sind die Kernpunkte?
Ab Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Regelungen des GEG sollen von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können. Mit anderen Worten: „Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen“, betont die Bundesregierung. Es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen.
Ältere Hausbesitzer oder solche mit wenig Geld sollen nicht überfordert werden. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung. Die maximal förderfähigen Kosten sollen zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus bei 30.000 Euro liegen. Der maximale staatlicher Zuschuss liegt also bei 21.000 Euro. Ferner soll es zinsgünstige Kredite geben. Verbände fordern Nachbesserungen am neuen Förderprogramm.
Was soll mit bestehenden Heizungsanlagen geschehen?
Dreh- und Angelpunkt für bestehende Heizungen soll eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Erst wenn diese vorliegt, sollen die…