Energie
Heizungsgesetz: Geringerer Klimaschutzeffekt als erwartet
Am 8. September wird im Bundestag über das sogenannte Heizungsgesetz entschieden. Foto
© Fabian Sommer/dpa
Um das Heizungsgesetz wird seit Monaten in der Koalition gerungen. Jetzt legt das Ministerium von Robert Habeck eine neue Schätzung zum Klimaeffekt vor. Dieser ist geringer als angenommen.
Kurz vor dem geplanten Bundestagsbeschluss zum Heizungsgesetz hat das Wirtschaftsministerium eine neue Berechnung zur CO2-Einsparung vorgelegt. Demnach wird der Klimaschutzeffekt des Gesetzes geringer ausfallen als angenommen. Grund sind umfangreiche Änderungen im parlamentarischen Verfahren am ursprünglichen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), über das am Freitag entschieden wird.
Wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte, wird mit Blick auf den ursprünglichen Gesetzentwurf davon ausgegangen, dass in der neuen Fassung rund drei Viertel der eigentlich geplanten Treibhausgasminderung bis 2030 möglich sind – „vielleicht etwas mehr, vielleicht weniger“. Diese neue Schätzung basiere auf einer Berechnung des Öko-Instituts. Über neue Zahlen hatte die „Bild“ berechnet.
Für den im April vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf rechnete das Ministerium mit einer Einsparung bis 2030 von rund 54 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Zum Vergleich: 2022 lagen im Gebäudesektor die CO2-Emissionen bei rund 112 Millionen Tonnen. Damit wurden gesetzliche Vorgaben verfehlt.
Auch von 2030 bis 2040 werde der Klimaschutzeffekt des GEG mit der jetzigen Novelle etwas geringer ausfallen als bisher angenommen, teilte das Ministerium mit. „Der CO2-Minderungseffekt, also die Einsparung an CO2, wird im Zeitverlauf aber immer stärker werden.“
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