Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage von acht Frauen gegen eine Einschränkung des Rechts auf Abtreibung in Polen abgewiesen. Das Richtervotum fiel einstimmig. Die Frauen beklagten insbesondere, dass ihnen der Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen auch bei Komplikationen verwehrt werde.
Die Richter kritisierten in ihrem Urteil das Fehlen persönlicher Belege. Keine der Klägerinnen habe überzeugende medizinische Nachweise dafür vorgelegt, dass sie tatsächlich Gefahr lief, von den Gesetzesänderungen in Polen unmittelbar betroffen zu sein. Auch hätten die acht keine Dokumente zu ihren Lebensumständen eingebracht. Deshalb sei es nicht möglich gewesen, die individuelle Lage der Frauen zu beurteilen, so das Gericht.
Der EGMR begründeten die Klageabweisung zudem damit, dass die Folge der Gesetzesänderung in der Zukunft liege und damit zu abstrakt sei, um die Frauen als Opfer im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention anzuerkennen.
Protest gegen die Verschärfung des Abtreibungsrechts (2021 in Warschau)Bild: AFP
Die acht polnischen Klägerinnen wurden zwischen 1980 und 1993 geboren. Zwei der Frauen gaben an, an Krankheiten zu leiden, die ein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen mit sich bringen. Zwei andere waren schwanger und befürchteten Komplikationen. Die restlichen Klägerinnen hatten Sorge, dass ihnen im Falle einer schweren Anomalie beim Fötus eine angemessene medizinische Versorgung verweigert würde. Die Klägerinnen erklärten, dass sie potenzielle Opfer der Gesetzesänderung seien, da sie nun gezwungen seien, Schwangerschaften auch im Falle von Komplikationen bis zum Ende auszutragen.
Mehr als 1000 Klagen
Die sieben Richter aus Polen, Slowenien, der Slowakei, Montenegro, Italien, San Marino und Schweden erklärten, Kläger könnten nur unter „außergewöhnlichen Umständen“ geltend machen, Opfer einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu sein, wenn die Gefahr in der Zukunft liege. Seit 2021 sind…