Migration
Habeck: Familien mit Kindern von Grenzverfahren ausnehmen

Aus ihrer Heimat geflohene Menschen betreten das Gelände einer Erstaufnahmeeinrichtung in Berlin. Foto

© Paul Zinken/dpa

Seit Jahren streiten die EU-Länder über eine gemeinsame Asyl-Reform. Diese Woche geht es auch um eine mögliche Prüfung von Asylanträgen an den EU-Außengrenzen. Die findet der Vizekanzler problematisch.

Im Vorfeld wichtiger EU-Beratungen über einen möglichen Asylkompromiss unterstützt Vizekanzler Robert Habeck die Position von Außenministerin Annalena Baerbock (beide Grüne).

Baerbock will durchsetzen, dass etwa Familien mit Kindern von möglichen Vorprüfungen von Asylanträgen an den EU-Außengrenzen ausgenommen werden. Grenzverfahren seien „ohne Frage problematisch“, sagte Habeck laut einer Mitteilung in der Nacht zum Montag. „Grenzverfahren brauchen Grenzen. Die Menschen müssen untergebracht und versorgt werden. Sie dürfen dort nur kurze Zeit sein. Familien mit Kindern, Schwangere sollten ausgenommen werden.“

Die EU-Innenminister beraten am Donnerstag in Luxemburg über die seit Jahren strittige Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Es geht unter anderem um die Frage, ob es Vorprüfungen von Asylanträgen schon an den EU-Außengrenzen geben soll. Die Bundesregierung will durchsetzen, dass Minderjährige unter 18 und Familien mit Kindern diese Verfahren nicht durchlaufen müssen. Entsprechend hatte sich auch Baerbock geäußert. Im Ursprungsvorschlag der EU-Kommission heißt es bereits: „Unbegleitete Kinder und Kinder unter 12 Jahren mit ihren Familienangehörigen sind vom Grenzverfahren ausgenommen, sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen.“

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