Rechtsextreme Gesinnung
Haftstrafe für Anschlag auf Synagoge
„Gefestigte judenfeindliche und rechtsextreme Geisteshaltung“: Der Beschuldigte (r.) und sein Anwalt. Foto
© Daniel Vogl/dpa
Ein 22-Jähriger wollte die Synagoge im bayerischen Ermreuth brennen sehen. Davon ist das Amtsgericht Bamberg überzeugt. Auch wenn ein Brandanschlag fehlschlug, muss er in Haft.
Der Versuch schlug fehl. Und doch hat es ein junger Mann aus Franken geschafft, vor allem bei jüdischen Menschen wieder eine Angst zu wecken, die sie lange nicht mehr hatten: Dass Synagogen in Deutschland brennen könnten. Davon zeigte sich Oberstaatsanwalt Andreas Franck überzeugt im Prozess um den versuchten Brandanschlag auf die Synagoge von Ermreuth in Oberfranken.
Das Amtsgericht Bamberg folgte der Auffassung des Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz und verurteilte den 22 Jahre alten Angeklagten zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen versuchter schwerer Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Der Vorsitzende Richter Matthias Bachmann attestierte dem Angeklagten eine seit Jahren bestehende rechtsextreme Gesinnung. Er sei sich der Konsequenzen seiner Tat trotz eines erheblichen Alkoholkonsums bewusst gewesen. Das Urteil solle auch ein deutliches Zeichen setzen.
Der junge Mann nahm das Urteil regungslos auf. Er hatte vor Gericht erklärt, eine rechtsradikale Gesinnung zu haben und eingeräumt, in der Nacht auf Neujahr 2023 in betrunkenem Zustand eine Scheibe der Synagoge eingeschlagen zu haben. Ein Überwachungsvideo zeigt, wie er daraufhin mehrfach versuchte, ein Feuerwerk anzuzünden und es in die Synagoge zu werfen. Als das nicht gelang, ging er schließlich weiter. In dem Gebäude befanden sich zu dieser Zeit keine Menschen.
Mann räumt die Tat ein
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