Fußball-WM 2006
Überraschender Gerichtsentscheid: Sommermärchen-Verfahren geht doch weiter
Das Präsidium des Organisationskomitees für die Fußball-WM 2006 in Deutschland: Vizepräsident Horst R. Schmidt, Vizepräsident Theo Zwanziger, Präsident Franz Beckenbauer und Vizepräsident Wolfgang Niersbach (v.l.n.r.)
© Fotoagentur Kunz / DPA
Wird das Sommermärchen doch für den DFB doch noch zum Fußball-Albtraum? Das Oberlandesgericht hat überraschend den ergangenen Einstellungsbeschluss im Verfahren um mutmaßliche Steuerunregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 aufgehoben.
Das Verfahren in der Sommermärchen-Affäre rund um die Fußball-WM 2006 gegen die früheren DFB-Funktionäre Horst R. Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach wird überraschend doch fortgesetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Ende Oktober 2022 ergangenen Einstellungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt aufgehoben. Dies teilte das OLG am Montag mit.
„Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftssteuer, Solidarzuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 vor“, heißt es in der Mitteilung des Oberlandesgerichts. Das Trio soll bewirkt bzw. daran mitgewirkt haben, dass die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband Fifa „zu Unrecht als Betriebsausgabe des DFB im Jahr 2006 ertrags- und steuermindernd verrechnet worden sei“.
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