In Pakistan hat ein Scharia Gericht die fortschrittliche Gesetzgebung für Transmenschen gekippt. Das geltende Gesetz sei nicht vereinbar mit den Empfehlungen des Islam, sagte ein Sprecher des Bundes-Scharia Gerichts. Damit haben die Richter einer Klage des konservativen Senators Mushtaq Ahmad Khan von der islamistischen Partei Jamaat-e-Islami stattgegeben.
Seit 2018 durften Transmenschen in Pakistan selbst bestimmen, ob sie sich in ihren offiziellen Papieren als männlich, weiblich oder als sogenanntes drittes Geschlecht eintragen lassen. Ferner wurden Transsexuellen bürgerliche Grundrechte sowie Schutz vor Diskriminierung garantiert.
Das mit dem Segen islamischer Kleriker verabschiedete Gleichstellungsgesetz für Transsexuelle hatte für viel Gegenwind aus der konservativ-muslimischen Gesellschaft in dem südasiatischen Land gesorgt.
Protest gegen die Tötung einer Transgenderfrau: Trotz des gesetzlichen Schutzes kommt es in Pakistan immer wieder zu Fällen von Tötung und Verschleppung (Archiv)
Die Transgender-Gemeinschaft will nun wiederum gegen seine Streichung vorgehen und Berufung beim Obersten Gericht einlegen. Die pakistanische Aktivistin Nayyab Ali, die 2020 den „Deutsch-Französischen Preis für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit“ erhielt, kritisierte das Urteil als „völlige Verweigerung der Rechte der Transgender-Gemeinschaft“ im Namen des Islam.
Grundlage des Gesetzes war damals eine Entscheidung des Obersten Gerichts aus dem Jahr 2012. Transgender hätten die gleichen Rechte wie alle Bürger, hieß es in dem Urteil. Zudem wiesen die Richter den Gesetzgeber an, in den Ausweispapieren die Kategorie „drittes Geschlecht“ einzuführen.
Als Transmenschen werden Personen bezeichnet, die sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fühlen. In Pakistan werden dazu auch jene Menschen gezählt, die mit einem Körper geboren wurden, der nicht eindeutig männlich oder weiblich ist. Nach Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen…