Rund 35 Millionen Tonnen Abfall entstehen laut EU-Kommission jedes Jahr durch vorzeitig weggeworfene Geräte. Brüssel will dieses Problem nun angehen – und Verbrauchern ein Recht auf Reparatur einräumen.

Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa sollen einem Vorschlag der EU-Kommission zufolge ein sogenanntes Recht auf Reparatur bekommen. Ziel ist es, die Bürger so finanziell zu entlasten und die Umwelt zu schonen.

Um welche Produkte geht es?

Sehr viele. Als Beispiele nennt die EU-Kommission etwa Wasch- und Spülmaschinen, Fernseher, Tablets, Smartphones und Trockner. Allgemein heißt es: „Der Vorschlag gilt für Verbrauchsgüter.“ Gemeint sind damit „bewegliche körperliche Gegenstände“. Zudem sollen alle Mängel an solchen Gütern abgedeckt sein – unabhängig davon, ob sie noch der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen oder nicht. Also sollen auch selbst verschuldete Schäden repariert werden können.

Was ist das Ziel der geplanten Regeln?

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen gestärkt, die Umwelt soll geschont werden. Der Vorschlag mache es einfacher und kostengünstiger, Waren zu reparieren, statt sie zu ersetzen. So sollen Käufer etwa für fünf bis zehn Jahre – also auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie – bei Herstellern eine Reparatur einfordern können für Produkte, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind.

Entsorgte Waren können laut der EU-Kommission häufig noch repariert werden, werden aber oft vorzeitig weggeworfen. Dies habe jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall, 30 Millionen Tonnen verschwendeter Ressourcen und 261 Millionen Tonnen an Treibhausgas-Emissionen in der EU zur Folge. Geschätzt sollen über 15 Jahre 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen, 1,8 Millionen Tonnen…