Datenschutz
Bundesregierung klagt gegen Facebook-Verbot
Ist der Betrieb einer Fanpage bei Facebook datenschutzkonform überhaupt möglich? Darüber sind der Datenschutzbeauftragte und die Bundesregierung geteilter Meinung. Foto
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Der Bundesdatenschutzbeauftragte vertritt die Auffassung, dass eine Behörde eine Facebook-Fanpage nicht gesetzeskonform betreiben kann. Die Bundesregierung will sich das aber nicht untersagen lassen.
Das Bundespresseamt (BPA) hat gegen eine Anordnung des Bundesdatenschutzbeauftragten Klage eingereicht und will sich nicht aus dem sozialen Netzwerk Facebook zurückziehen. Man habe den Bescheid eingehend geprüft und entschieden, diesen gerichtlich überprüfen zu lassen, teilte eine BPA-Sprecherin am Freitag mit. Die Klage sei beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt worden. Damit darf das Amt die Fanpage der Bundesregierung vorläufig weiterbetreiben.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte das BPA vor einem Monat angewiesen, den Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Er vertritt die Auffassung, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage für eine Behörde datenschutzkonform nicht möglich sei. Kelber verweist dabei auf Untersuchungen seiner Behörde und ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz, in der auch die Länderdatenschutzbeauftragten vertreten sind.
„Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten“, erklärte Kelber. Dies sei nach dem Ergebnis seiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich.
Bundesregierung widerspricht
In dem Streit um die Facebook-Fanpage widersprach der stellvertretende Regierungssprecher…