Bundestag
CSU legt Verfassungsbeschwerde gegen Wahlrechtsreform ein

Das leere Plenum des Deutschen Bundestags. Künftig sollen hier nur noch 630 Sitze stehen. Foto

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Der Bundestag soll bald auf 630 Abgeordnete begrenzen werden. Das haben die Ampel-Parteien gestern im Bundestag durchgesetzt. Die CSU ist empört – und kündigt eine Verfassungsbeschwerde an.

Einen Tag nach der Bundestagsentscheidung zur Wahlrechtsreform hat die CSU beschlossen, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Der Beschluss in einer Schalte des CSU-Vorstands am Samstag erfolgte einstimmig, wie aus Teilnehmerkreisen verlautete. Die Verfassungsbeschwerde solle – wie auch eine Klage der bayerischen Staatsregierung – noch vor der Sommerpause eingereicht werden, kündigte CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder an.

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP hatten die Wahlrechtsreform am Freitag mit ihrer Mehrheit im Bundestag durchgesetzt – gegen den erbitterten Widerstand insbesondere von CSU und Linkspartei.

Von 736 auf 630 Mandate

Mit der Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl 2025 dauerhaft auf 630 Mandate schrumpfen. Erreicht werden soll das, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate verzichtet wird. Diese sorgten bislang für eine immer stärkere Aufblähung des Bundestags. Nach den neuen Regeln könnte es künftig vorkommen, dass ein Bewerber zwar seinen Wahlkreis direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Das erzürnt vor allem die CSU.

Zudem soll eine strikte Fünf-Prozent-Klausel gelten. Die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn…