Bundesverwaltungsgericht
Russischer Ölkonzern Rosneft scheitert mit Klage gegen Treuhandverwaltung von Tochterfirmen

Schwedt/Oder: Die Anlagen der Erdölraffinerie auf dem Industriegelände der PCK-Raffinerie GmbH – eine Tochterfirma des russischen Ölkonzerns Rosneft.

© Christophe Gateau / DPA

Mit der Treuhandverwaltung von zwei deutschen Töchtern des russischen Ölkonzerns Rosneft hatte der Bund juristisches Neuland betreten. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft bestätigt. Die Anordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium sei rechtmäßig gewesen, entschied das Gericht in Leipzig am Dienstag. Der Bund hatte im vorigen September mit der Treuhandverwaltung faktisch die Kontrolle über Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing übernommen. Die Unternehmen sind Mehrheitseigner der wichtigen PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt.

Rosneft klagt – und scheitert am Bundesverwaltungsgericht

Rosneft hatte gegen die Treuhandverwaltung geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vier Tage mündlich verhandelt und dabei ausgiebig Zeugen zur Situation bei den deutschen Rosneft-Töchtern im vorigen Jahr befragt. Der Bund hatte die Treuhandverwaltung mit einer drohenden Gefahr für die Versorgungssicherheit in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine begründet. Nach Darstellung des Bundeswirtschaftministeriums hatten die deutschen Tochterfirmen vor dem Hintergrund der Russland-Sanktionen im vorigen Sommer erhebliche Probleme. Banken und Versicherungen hätten die Zusammenarbeit aufgekündigt oder dies angedroht.

Treuhandverwaltung ist rechtmäßig

Der russische Mutterkonzern…