Bundestag
Wahlrechtsreform: Scharfe Kritik aus der Opposition

Der Plenarsaal des Bundestags. Foto

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So einig waren sich Union und Linke wohl lange nicht: Beide Parteien kritisieren die geplante Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung scharf. Die Linksfraktion will einen entscheidenden Schritt gehen.

Die Linksfraktion im Bundestag hat eine Verfassungsklage gegen die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition angekündigt. „Ich sage ganz klar: Da werden wir auch das Bundesverfassungsgericht bemühen“, sagte der Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch den Sendern RTL/ntv. Man werde alles versuchen, dass dieses Gesetz so nicht Realität werde – letztlich sei das ein Angriff auf die Demokratie.

Die Spitze der Unionsfraktion erklärte, man werde nach einem Bundestagsbeschluss über das weitere Vorgehen beraten. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt nannte das Vorgehen der Ampel „schlichtweg respektlos und unfair“, es müsse „deswegen aus unserer Sicht vom Verfassungsgericht überprüft werden“.

Die Pläne der Ampel sehen eine Verkleinerung des Bundestags von 736 auf dauerhaft 630 Abgeordnete nach der nächsten Wahl 2025 vor. Neben den Überhang- und Ausgleichsmandaten soll die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen werden, nach der Parteien auch dann in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen können, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten. Sie müssen dafür mindestens drei Direktmandate über die Erststimmen gewinnen. Das traf bei der Wahl 2021 auf die Linke zu. Die Grundmandatsklausel sei vor drei Wochen noch im Gesetzentwurf enthalten gewesen, plötzlich sei sie gestrichen worden, beklagte Bartsch.

Betrifft die Reform einseitig die Opposition?

Die Pläne beträfen ausdrücklich…