Bundestag
Bartsch: Wahlrechtsreform ist brutaler Angriff auf die Linke

Der Plenarsaal des Bundestags. Foto

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Der Bundestag ist prallvoll – um eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung wird seit Jahren debattiert. Doch der aktuell vorliegende Gesetztentwurf entrüstet vor allem die Linke.

Der Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch hat die geplante Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition als „brutalen Angriff auf die Linke“ bezeichnet und eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. „Man will damit linke Kritik an der Ampel, insbesondere Rot-Grün wollen das, verhindern“, sagte Bartsch am Dienstag den Sendern RTL/ntv.

Am Sonntag war bekanntgeworden, dass sich die Ampel-Fraktionen abschließend auf eine Wahlrechtsreform verständigt haben, die bis Ende der Woche vom Bundestag beschlossen werden soll. Sie sieht eine Verkleinerung des Bundestags von 736 auf dauerhaft 630 Abgeordnete nach der nächsten Wahl 2025 vor. Neben den Überhang- und Ausgleichsmandaten soll die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen werden, nach der Parteien auch dann in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen können, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten. Sie müssen dafür mindestens drei Direktmandate über die Erststimmen gewinnen. Das traf bei der Wahl 2021 auf die Linke zu.

Linke will vors Bundesverfassungsgericht

Die Grundmandatsklausel sei vor drei Wochen noch im Gesetzentwurf enthalten gewesen, plötzlich sei sie gestrichen worden, sagte Bartsch. Das sei ein brutaler Angriff, dagegen werde man sich wehren. „Ich sage ganz klar: Da werden wir auch das Bundesverfassungsgericht bemühen.“ Man werde alles versuchen, dass dieses Gesetz so nicht Realität werde – letztlich sei das ein Angriff auf die Demokratie.