Verbraucher
BGH-„Dieselsenat“ sieht Kredit-Klausel bei Mercedes kritisch
Der Bundesgerichtshof diskutiert die Frage: Kann sich eine Bank bei der Auto-Finanzierung Schadenersatz-Ansprüche gegen den Hersteller abtreten lassen? Foto
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Ein Diesel-Käufer verlangt Schadenersatz von Mercedes-Benz. Aber ist er überhaupt noch zum Klagen berechtigt? Denn im Vertrag über seinen Autokredit steht eine Klausel, die Fragen aufwirft.
Haben Diesel-Käufer mit dem Abschluss ihres Autokredits auf sämtliche Schadenersatz-Forderungen verzichtet? Eine Klausel der Mercedes-Benz Bank legt dies nahe – aber der Bundesgerichtshof (BGH) spielt wohl nicht mit: In der Verhandlung eines Musterfalls äußerten sich die obersten Zivilrichter dazu sehr kritisch.
Die Vorsitzende Eva Menges sagte am Montag in Karlsruhe, ihr Senat halte die Klausel nach ersten Beratungen tendenziell für unwirksam, weil sie die Verbraucher unangemessen benachteilige. Das Urteil soll in sechs Wochen am 24. April verkündet werden.
Der Kläger hatte sich 2019 für mehr als 55.000 Euro einen neuen Mercedes GLC gekauft, über eine Finanzierung bei der hauseigenen Mercedes-Benz Bank. Im unterzeichneten Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit unter anderem auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt – „gleich aus welchem Rechtsgrund“. Nach den Angaben des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, das zuletzt mit dem Fall zu tun hatte, findet sich diese Klausel „regelmäßig“ in den Darlehensbedingungen der Bank. Eine Sprecherin von Mercedes-Benz wollte sich dazu nicht äußern.
Später verlangte der Mann Schadenersatz von der Mercedes-Benz Group, wie Daimler inzwischen heißt. Er behauptet, sein Auto sei mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen…