Solidaritätsausgleich
Bundesfinanzhof verkündet Entscheidung über Klage gegen Soli
Der Bundesfinanzhof verkündet heute, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist. Foto
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Nach dem Ersten Weltkrieg versenkt sich die deutsche Hochseeflotte selbst – die daraus folgende Sektsteuer zahlen Bürger bis heute. Auch den Soli gibt es trotz Befristung noch. Ist das verfassungswidrig?
Der Bundesfinanzhof (BFH) will am Montag (10.00 Uhr) seine Entscheidung über eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag verkünden. Denkbar ist eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Dann müssten die Karlsruher Richter entscheiden, ob die nur noch von Besserverdienern gezahlte Abgabe mittlerweile verfassungswidrig ist.
Die Einnahmen des Bundes aus dem Soli beliefen sich laut BFH auf zuletzt noch elf Milliarden Euro. Falls die Abgabe eines Tages für verfassungswidrig erklärt werden sollte, wäre eine Frage, ob der Bund seine Soli-Einnahmen zurückzahlen muss.
Reichen die Argumente?
Geklagt hat ein älteres Ehepaar aus Aschaffenburg. Es will mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler den Soli zu Fall bringen. Die Klage fußt auf zwei Argumenten: Der Solidaritätszuschlag sollte die Lasten der deutschen Einheit finanzieren, doch dieser Zweck ist seit 2019 entfallen. Damals lief der Solidarpakt II aus, eine Sonderfinanzierung der ostdeutschen Länder gibt es seither nicht mehr.
Darüber hinaus werfen die Kläger und ihre Anwälte dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die große Mehrheit jedoch nicht.
Mit dem Gesetz zur Rückführung…