Bei einem Treffen der EU-Justizminister in Stockholm haben sich mehrere Vertreter dafür ausgesprochen, ein internationales Tribunal zu schaffen und den russischen Präsidenten Wladimir Putin anzuklagen.

Außenministerin Annalena Baerbock hatte sich zuletzt dagegen einem Vorschlag für ein anderes Vorgehen angeschlossen und dabei eingeräumt, dass Putin zunächst nicht angeklagt werden könnte.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag kommt nicht dafür in Frage, das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, das von der politischen und militärischen Spitze begangen wird, zu verfolgen. Der Grund: Russland erkennt dessen Zuständigkeit nicht an.

Deshalb hatte die EU-Kommission im November zwei Alternativen vorgelegt, wie Moskau für die Aggression zur Verantwortung gezogen werden könnte. Dies war zum einen die Möglichkeit, ein internationales Sondergericht aufzusetzen. Die zweite Option war ein Sondergericht, das auf nationalem Recht fußt und mit internationalen Richtern besetzt ist – ein sogenanntes hybrides Gericht.
Baerbock hatte Mitte Januar in Den Haag für ein Tribunal geworben, das auf ukrainischem Recht fußt, also die zweite Option.
Dabei räumte sie ein, dass dieses Putin sowie Ministerpräsident Michail Mischustin und Außenminister Sergej Lawrow nicht anklagen könne. Dies wäre wegen ihrer Immunität voraussichtlich erst nach Ende ihrer Amtszeit möglich.

Belgiens Justizminister Vincent Van Quickenborne hat heute dagegen gefordert, dass man die „hohen Tiere“ verfolge.