Wohneigentum
BGH urteilt bald zu Selbstbeteiligungs-Zwist
Ein Streit unter Wohnungseigentümern wegen der gemeinsamen Gebäudeversicherung landet vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Federico Gambarini/dpa
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Eine Gebäudeversicherung wird immer für die gesamte Wohnanlage abgeschlossen. Daran entzündet sich oft Streit. Denn Schäden gibt es vielleicht nur in einzelnen Wohnungen – müssen trotzdem alle zahlen?
Am Bundesgerichtshof (BGH) bahnt sich ein Grundsatz-Urteil zur Gebäudeversicherung in Eigentümergemeinschaften an. Dabei geht es um Schäden, die in einer einzelnen Wohnung auftreten.
Die Frage ist, ob die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden dürfen, wenn die Versicherung nur einen Teil übernimmt – oder ob der Betroffene das Geld aus der eigenen Tasche zahlen muss. Das Urteil soll am 16. September verkündet werden, wie die Karlsruher Richter am Freitag am Ende der Verhandlung bekanntgaben.
Tritt der Schaden zum Beispiel im gemeinsam genutzten Treppenhaus auf, ist die Sache einfach – alle müssen sich an den Restkosten beteiligen. Was aber, wenn nur in einer Wohnung die Einbauküche betroffen ist? «Über dieses Problem wird seit Jahren heftigst gestritten», sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner.
Eine Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn ein Haus beschädigt oder ganz zerstört wird. Abgesichert sind üblicherweise Schäden durch Leitungswasser, Feuer und durch Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Für Elementarschäden zum Beispiel durch Überschwemmungen, Starkregen oder Erdrutsche muss oft eine Zusatz-Police abgeschlossen werden.
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