Der Bundestag hat am Freitag mit großer Mehrheit die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Der Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. SPD, Grüne und FDP hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf die Streichung verständigt. Dagegen votierten Unionsparteien und AfD. In der vergangenen Legislaturperiode war der Paragraf bereits reformiert und leicht gelockert worden.
Der Gesetzentwurf der Regierung soll demnach zwei Dinge sicherstellen: Zum einen sollen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche im gesetzlichen Rahmen vornehmen, künftig nicht länger mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen, wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden einer Abtreibung bereitstellen. Zum anderen sollen betroffene Frauen leichter Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen erhalten.
Reißerische Werbung für Abbruch auch künftig nicht erlaubt
Zugleich sollen laut Gesetzentwurf begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes gewährleisten, dass reißerische Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auch künftig nicht erlaubt sind. Das nun beschlossene Gesetz sieht auch vor, dass nach dem Paragrafen 219a verurteilte Mediziner rehabilitiert werden. Die bekannteste ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die der abschließenden Beratung im Bundestag beiwohnte. Sie war gegen ihre Verurteilung bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.
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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte in der Debatte zuvor erklärt, es sei „höchste Zeit“ für die Abschaffung des Paragrafen 219a. Jede Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten sei „eine zu viel“. Die Abschaffung des Informationsverbots für Ärzte gefährde nicht den Lebensschutz, betonte Buschmann. Der…