Streit um Ausschussvorsitzende
AfD-Fraktion scheitert mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Die AfD-Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel
© Sebastian Kahnert/ / Picture Alliance
23.06.2022, 14:23
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Eigentlich steht der AfD-Fraktion im Bundestag in drei Ausschüssen der Vorsitz zu. Aber die anderen Parteien haben gegen ihre Kandidaten gestimmt. Das Bundesverfassungsgericht will das genauer prüfen. Die Richter sehen aber keinen Anlass, sofort einzugreifen
Die AfD-Fraktion im Bundestag muss vorerst weiter auf den Vorsitz in drei Ausschüssen verzichten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten vorläufig einzusetzen. Die abschließende Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Es sei „nicht von vornherein völlig ausgeschlossen“, dass hier Rechte der AfD-Fraktion verletzt seien, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Donnerstag mit.
Die Ausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. „Die Ausschussvorsitzenden haben eine bedeutende Position“, heißt es auf der Homepage des Bundestages. Sie bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt, wird im Ältestenrat ausgehandelt. Kommt es — wie nach der Wahl im September — zu keiner Einigung, wird aus der Stärke der Fraktionen eine Zugriffsreihenfolge berechnet. Nach dieser Rangfolge dürfen sich die Fraktionen im Wechsel ihre Ausschüsse aussuchen.
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