NS-Entschädigungen
Deutschland zieht Klage gegen Italien teils zurück

Außenansicht des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag. Foto: Peter Dejong/AP/dpa

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Eine Klage Deutschlands gegen Italien hat für Aufsehen gesorgt. Berlin fürchtet wegen Forderungen nach NS-Entschädigungen Enteignungen. Doch die Klage wird zurückgenommen – wenn auch nur zum Teil.

In der Causa um die Entschädigung von NS-Opfern in Italien hat Deutschland seine Klage gegen das EU- und Nato-Partnerland teils zurückgezogen. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag teilte am Wochenende mit, dass die Bundesrepublik ihren Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz widerrufe.

Berlin befürchte nämlich nicht mehr, dass prestigeträchtige Einrichtungen in Rom wie das Goethe-Institut oder die Deutsche Schule von Italien enteignet und zwangsversteigert werden. Dies hatte in dem ungewöhnlichen Fall zuletzt gedroht und war der Grund für die Anrufung des UN-Gericht gewesen – die eigentliche Klage bleibt im Kern aber bestehen.

In der juristischen Auseinandersetzung geht es um die grundlegende Frage, ob italienische Opfer deutscher Kriegsverbrechen während des Zweiten Weltkriegs die Bundesrepublik auf Schadenersatz verklagen können. Der Internationale Gerichtshof hatte dies in einem Urteil 2012 abgelehnt – das oberste Gericht in Italien aber sieht es anders und ließ immer wieder Klagen von Opfern und Hinterbliebenen zu.

Italien richtet Fonds ein

Dies führte dazu, dass einige Gerichte Deutschland zur Zahlung von Entschädigungen verurteilten. Weil sich die Bundesrepublik weigerte, drohte ihr zum Stichtag 25. Mai die gerichtliche Enteignung und Zwangsversteigerung von Immobilien wie eben den Gebäuden des Goethe-Instituts und der Deutschen Schule, aber auch des Deutschen Archäologischen Instituts und des Deutschen Historischen Instituts.