Kündigung: Der Chef darf den Browserverlauf auswerten
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Ein Landesarbeitsgericht hat die Verwertung der Daten aus dem Browserverlauf eines Beschäftigten erlaubt. Das Bundesdatenschutzgesetz lasse die Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs zur Missbrauchskontrolle zu. (, )
Es war die Anleitung für die britische Luftwaffe, deutsche Städte aus der Luft zu vernichten. Nun haben Mainzer Forscher den „Bomber’s Baedeker“ digitalisiert. Auch...