Kündigung: Der Chef darf den Browserverlauf auswerten
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Ein Landesarbeitsgericht hat die Verwertung der Daten aus dem Browserverlauf eines Beschäftigten erlaubt. Das Bundesdatenschutzgesetz lasse die Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs zur Missbrauchskontrolle zu. (, )
"Wir müssen weiter dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz nicht zum Ansteckungsort wird. Deshalb passen wir die Corona-Arbeitsschutzverordnung an", sagte der SPD-Politiker der "Augsburger...